Wollen die deutschen Arbeitgeber im Metall- und Elektrosektor (M+E) nach wie vor Kerninstitutionen einer koordinierten Marktwirtschaft unterstützen und sind dazu in der Lage? Basierend auf Denkmitteln, die in einer Reihe von Experteninterviews gesammelt wurden, die 2017 und 2018 mit Arbeitgeberverbänden durchgeführt wurden, argumentieren wir, dass Sozialpartnerschaft, Tarifverhandlungen und strategische Koordinierung über Organisationen immer noch Teil des bevorzugten Modus operandi dieser Arbeitgeber sind. Darüber hinaus argumentieren wir, dass neue Formen der Vereinszugehörigkeit, die unternehmensbasierte, aber oft kollektive Lösungen ermöglichen, die die Organisationsfähigkeit der Arbeitgeberverbände eher stabilisiert als untergraben haben. Als solche liefern wir unterstützende Beweise für mehrere Kernprämissen, die mit dem Ansatz der Varieties of Capitalism verbunden sind. Wir identifizieren aber auch Trends zu mehr Flexibilisierung, Dezentralisierung und systemischer Volatilität in diesem System, da viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere in Ostdeutschland, ohne Verbandsmitgliedschaft bleiben. Die neuen Regeln gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung nach dem 31. Dezember 2012 beenden. Die Lehrlingsvereinbarung läuft vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Dezember 2014. Der Gesetzgeber muss daher endlich unterstützend eingreifen – am besten, indem er mit gutem Beispiel vorangeht und nur tarifgebundene Unternehmen öffentliche Aufträge vergibt.

Oliver Zander: “Bündnis Zukunft der Industrie – Perspektive von Gesamtmetall”, WSI Mitteilungen 7/2015 557–558. Gesamtmetall (Anm.d.M.): Der lange Weg zur Tarifpartnerschaft. 1990–2015. Köln: KUV Kölner Universitätsverlag. Viele der nichtkollektiven Unternehmen nutzten branchenspezifische Tarifverträge als Bezugsrahmen bei der Aushandlung von Löhnen und Arbeitsbedingungen. Den Mitarbeitern in diesen Unternehmen fehle es aber “die gesetzliche Verpflichtung und damit die Sicherheit”, schreibt das IAB. In Bezug auf die Bedingungen der Vereinbarung hob Huber die neuen Bedingungen für Leiharbeitnehmer in metallverarbeitenden Betrieben hervor und sagte, dass der Kompromiss den Arbeitsteilungen in den Betrieben entgegengewirkt habe, während gleichzeitig die Tarifverträge der IG Metall flexible Lösungen für eine “flüchtige Wirtschaft” lieferten. Der Branchenzuschlagsbetrag wird auf der Grundlage der Dauer der Zuordnung zur Firma des Kunden und der folgenden Prozentsätze berechnet, die dem Basislohn addiert werden, der sich aus der jeweiligen Vergütungsgruppe (E1-E9) ergibt. Forscher der Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben festgestellt, dass die Tarifverhandlungen in Deutschland seit Jahren rückläufig sind. “Selbst wenn dieser Erosionsprozess allmählich erfolgt, ist der Trend als solcher klar und setzt sich fort, zumindest in Westdeutschland.” Gemäß Art.

2 Abs. 2 TV BZ ME wird der Zuschlag für die Arbeit im Unternehmen des Kunden gezahlt. Wenn der Zeitarbeitnehmer dem Unternehmen eines anderen Mieters zugeordnet ist, beginnt die Berechnung der Zuordnungsperioden zur Berechnung des Betrags der Branchenzuschläge wieder bei Null. Am 22. Mai 2012 äußerte sich VGZ-Chefverhandler Thomas Bäumer in einem Presseartikel zu den vereinbarten Zuschlagszahlungen für Leiharbeitnehmer in der Metallbearbeitung.